Feststellung des Grundversorgers

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Das erste Mal war diese Feststellung zum 1. Juli 2006 durchzuführen. Zum 1. Juli 2009 erfolgte die nunmehr zweite Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH.

Grundversorger ist jeweils jenes Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Entsprechend den oben genannten Vorgaben ist der Vertrieb der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG der Grundversorger in unserem Netzgebiet.